Die Personalvertretung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist im Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein geregelt.
Für Lehrkräfte an Schulen ist im Mitbestimmungsgesetz eine Stufenvertretung festgeschrieben.
- Es gibt örtliche Personalräte für die Vertretung an jeder Dienststelle.
- Auf der Ebene des Schulamtes werden Bezirkspersonalräte BPR gewählt.
- Auf Landesebene gibt es den Hauptpersonalrat der Lehrkräfte HPR (L), der für die Mitbestimmung beim Bildungsministerium gebildet wird.
Die GEW steht für gut informierte und engagierte Personalräte. Bei den letzten Personalratswahlen im Frühjahr 2019 wurde die gute Arbeit der GEW-Personalräte von den WählerInnen erneut anerkannt. Wir stellen auch weiterhin die Mehrheit der Personalräte an den Schulen in Schleswig-Holstein. Das Wahlergebnis und weitere Infos rund um den Personalratswahlkampf finden sich hier.